Hausordnung

Die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, das Verwaltungs- und Reinigungspersonal gestalten eine Schule, in der 

  • sich alle wohlfühlen.
  • wir gut miteinander arbeiten können.
  • wir einander mit Höflichkeit, Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft begegnen.
  • wir uns und andere nicht gefährden.
  • wir unser Eigentum und das Eigentum anderer schützen.
  • wir (für unser Verhalten) Verantwortung übernehmen.  

Vor dem Unterricht 

  1. Die Schule wird um 7.00 Uhr geöffnet. Ab 7.45 Uhr werden die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe durch die Lehrer und Lehrerinnen (Gangaufsicht) beaufsichtigt.
  2. Schüler und Schülerinnen halten sich vor dem Unterricht in ihren Klassen auf.
  3. Schüler und Schülerinnen der 1. und 2. Klassen halten sich bis 7.45 Uhr auf dem Gang vor dem Konferenzzimmer auf. 

Während des Unterrichts 

  1. Aus Höflichkeit, und damit der Beginn einer Unterrichtseinheit deutlich gemacht wird, stehen die Schülerinnen und Schüler zur Begrüßung der Lehrerin/des Lehrers auf und begrüßen sich gegenseitig.
  2. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein/e Lehrer/in gekommen ist, meldet der/die Klassensprecher/in dies in der Administration oder im Sekretariat.
  3. Wenn Schüler/innen aus dringenden Gründen den Unterricht vorzeitig verlassen wollen (gesundheitliche Beeinträchtigung, …..), melden sie sich bei der unterrichtenden Lehrkraft ab. Schülerinnen und Schüler der Unterstufe dürfen erst nach Rücksprache mit den Eltern (über das Sekretariat) nach Hause entlassen werden.
  4. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Schulstufe dürfen sich in Freistunden und in der Mittagspause in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Klassen, Gänge, Buffet) aufhalten.
  5. Schülerinnen und Schüler der 1. – 2. Klassen halten sich in Freistunden und - sofern sie die Mittagspause in der Schule verbringen – in einer allfälligen Mittagspause am Gang vor dem Konferenzzimmer auf (Aufsichtspflicht). 

Pausenordnung

  1. Jedes Verhalten, wodurch jemand sich selbst und/oder Mitschüler/innen gefährdet, ist in Gängen, Treppenhäusern und Klassen zu unterlassen. 

Aufgaben der Klassenordner/innen

  1. Der Klassenvorstand/Die Klassenvorständin gibt durch Anschlag in der Klasse die Einteilung der Klassenordner bekannt.
  2. Die Klassenordner/innen 
  • löschen am Beginn jeder Stunde die Tafel.
  • schließen in der letzten Stunde die Fenster und drehen das Licht ab.
  • melden Schäden und fehlendes Inventar im Sekretariat.
  • sorgen dafür, dass die Klassen nach dem Unterricht versperrt werden (außer es wurden mit dem KV andere Abmachungen getroffen, z. Bsp. Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler in der Klasse während der Mittagspause) 

Nach dem Unterricht

  1. Nach Unterrichtsschluss (bzw. bei Wechsel in einen anderen Unterrichtsraum) wird die Klasse sauber hinterlassen. 
  • Die Klasse wird von den Schülerinnen und Schülern aufgeräumt, Abfall wird entfernt.
  • Fenster werden geschlossen.
  • Licht wird abgedreht.
  • Sessel auf den Tisch, bei schrägen Tischen zum Tisch - nach der letzten Vormittagsstunde.  

Weitere Bestimmungen 

  1. Für Sonderunterrichtsräume (WE-Saal, INF-Saal, Bibliothek…) und andere Bereiche wie TABE, Schulveranstaltungen, ... gelten eigene Regeln und Vereinbarungen.
  2. Fundgegenstände sind ausschließlich beim Schulwart (Erdgeschoss) abzugeben bzw. abzuholen (Bitte die angeschlagenen Uhrzeiten beachten!)
  3. In den Klassen dürfen außerschulische Anschläge, Plakate etc. auf den dafür vorgesehenen Flächen mit Zustimmung des Klassenvorstands angebracht werden, außerhalb der Klassen bedarf es der Genehmigung durch die Direktion.
  4. Grundsätzlich stehen allen Schülerinnen und Schülern Spinde zum Aufbewahren der Unterrichtsmittel in den Klassen zur Verfügung. Um Diebstählen vorzubeugen, sollen Wertgegenstände nicht in die Schule mitgenommen werden. In Ausnahmefällen können Wertsachen oder größere Geldbeträge im Sekretariat deponiert werden.
  5. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  6. Mopeds und Fahrräder werden im hinteren Teil des Schulhofs abgestellt.
  7. Skooter, Skateboards und dergleichen dürfen auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus  nicht benützt werden.
  8. Im gesamten Schulgebäude und auf allen Freiflächen innerhalb der Schulliegenschaft herrscht absolutes Rauchverbot (betrifft neben den klassischen Tabakerzeugnissen auch die Verwendung von Wasserpfeifen, E- Zigaretten).

Klassenregeln

  1. Klassen und ihre Klassenvorstände, Schülervertretung und Schulleitung können weitere Vereinbarungen treffen, die das Zusammenleben und –arbeiten regeln.
  2. Diese Vereinbarungen müssen mit dem Schulunterrichtsgesetz, der Verordnung betreffend die Schulordnung und vorliegender Hausordnung im Einklang stehen.

Linz, am 27. März 2017
Mag. Sylvia Bäck
Schulleitung
Vorsitzende des SGA

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Hausordnung 2017 (PDF)