Reifeprüfung

Zulassung zur Reifeprüfung

Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der letzten Schulstufe, also eine positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen.
Ausnahme: Ein Repetent hat beim Wiederholen der letzten Klasse ein einziges Nicht genügend in einem im Vorjahr mindestens mit Befriedigend beurteilten Gegenstand. Daher gibt es keine Jahresprüfungen im Rahmen der Reifeprüfung mehr.

Die drei Säulen

  • Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
  • Schriftliche Reifeprüfung
  • Mündliche Reifeprüfung

 

Die Reifeprüfung besteht aus sieben Teilen:

Vorwissenschaftliche Arbeit + vier schriftliche + zwei mündliche Prüfungen

Vorwissenschaftliche Arbeit + drei schriftliche + drei mündliche Prüfungen

Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

  • Darf in jedem (auch schulautonomen oder Wahlpflicht-) Gegenstand mit mindestens vier Jahreswochenstunden verfasst werden.
  • Umfang 40.000 bis 60.000 Zeichen
  • Das Thema wird gegen Ende der 7. Klasse mit dem Prüfer festgelegt.
  • Abgabetermin ist am Beginn des Sommersemesters im letzten Schuljahr.
  • Prinzipiell besteht freie Prüferwahl.
  • Ein Lehrer kann ein Thema ablehnen, nicht aber einen Schüler.
  • Ein Lehrer darf maximal fünf Schüler bei der VWA betreuen.
  • Nach dem Hochladen der fertiggestellten Arbeit auf der Genehmigungsdatenbank erfolgt automatisch eine Überprüfung auf Plagiate.

Schriftliche Reifeprüfung

Die Schüler können zwischen drei oder vier Klausuren wählen:

verpflichtend: 

  • Deutsch
  • Mathematik
  • lebende Fremdsprache - Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch

optional:

  • eine weitere Fremdsprache oder DG oder Physik oder BU

Mündliche Matura

  • Hat man 4 schriftliche Prüfungen gewählt, müssen zwei mündliche gewählt werden, bei 3 schriftlichen drei mündliche Prüfungen.
  • Gewählt werden darf aus allen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenständen mit mindestens vier Wochenstunden.
  • Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn, bei drei mündlichen Prüfungen die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
  • Die Fachlehrer der Schule erstellen für jeden Gegenstand einen Themenpool. In diesen kommen pro Jahreswochenstunde 3 Themen, der Umfang ist insgesamt aber mit maximal 24 Themen gedeckelt.
  • Aus diesem Themenpool eines Gegenstandes zieht der Schüler zwei Themen und muss sich für eines entscheiden.
  • Zum gewählten Thema wird ihm eine vom Lehrer vorbereitete Frage gestellt.
  • Die Prüfung dauert maximal 20 Minuten, so dass ein intensiveres Eingehen auf die Fragestellung möglich ist.

Wenn etwas schiefgeht...

...am Ende der 8. Klasse

  • Bei einem "Nicht genügend" hat man die Möglichkeit, eine Woche nach der Abschlusskonferenz die entsprechende Wiederholungsprüfung abzulegen. Ist man danach in allen Fächern positiv, kann man zur RPR antreten. Falls nicht - Wiederholungs-Prüfung(en) im Herbst. 

Vorwissenschaftliche Arbeit - VWA

 

  • Wird die VWA mit "Nicht Genügend" bewertet, muss sie mit anderer Themenstellung bis zum Herbst wiederholt werden.
  • Wird die VWA nicht oder nicht termingerecht abgegeben, so muss sie im 1. Nebentermin präsentiert werden.
  • Zu den schriftlichen und mündlichen Maturaterminen darf der Schüler/die Schülerin in den oben genannten Fällen dennoch antreten. 

Schriftliche Reifeprüfung

 

  • Negative Klausurarbeiten sind (in einem der darauf folgenden „Nebentermine“ im Herbst oder Frühjahr) schriftlich zu wiederholen.
  • Eine mündliche Kompensationsprüfung ist an eine im selben Termin unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt. Der Termin für die mündliche Kompensationsprüfung wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung festgelegt.
  • Prüfungsdauer: max. 25 Minuten, Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten. Die Prüfung ist vor dem/der Prüfer/in der Klausurarbeit und einem/r Beisitzer/in (+Vorsitzende/n +Klassenvorstand/ständin + Schulleitung) abzulegen.
  • Es können auch mehrere Kompensationsprüfungen abgelegt werden, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.
  • Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.

Mündliche Reifeprüfung

  • Negative mündliche Prüfungen müssen in einem der folgenden Termine wiederholt werden.

Detaillierte Informationen

Detailliertere Informationen gibt es auf der Seite des Ministeriums.