Wissenswertes von A-Z

Absenzen

siehe Fehlstunden

Administration

1. Obergeschoss, Direktionsgang, zuständig für Stundenplan, Supplierungen und Raumeinteilung

Befreiungen vom Unterricht aus Leibesübungen

Die Schulärztin stellt die Befreiung auf Grund ärztlicher Atteste aus. Befreite SchülerInnen halten sich während des Vormittagsunterrichtes im Turnsaal auf. Andere Regelungen müssen mit den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern abgesprochen werden.

Beschädigungen

Schadensmeldungen sind durch Schüler und Schülerinnen im Sekretariat vorzunehmen. Sollte ein Schüler / eine Schülerin für einen Schaden verantwortlich sein, werden die Eltern ersucht, die Haushaltsversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei grober Verletzung der Sorgfaltspflicht ist der Schaden vom Schüler bzw. von den Eltern zu begleichen

Bibliothek

1. Obergeschoss: Sie ist täglich geöffnet und bietet die kostenlose Entlehnung von Büchern an. Die Öffnungszeiten sind angeschlagen.

Direktion

1. Obergeschoss; Direktionskanzlei

Elternabend

wird für die 1. Klassen Ende Oktober abgehalten; in anderen Schulstufen bei Bedarf.

Elternsprechtag

Ein Sprechtag im Wintersemester; genauer Termin wird verlautbart

Elternverein und ElternvertreterInnen

Jede Klasse wählt zwei ElternvertreterInnen, die an den Sitzungen des Elternausschusses des Elternvereins teilnehmen und die Interessen der Klasse vertreten.

Entschuldigungen

siehe Fehlstunden

E-Mail

s401026@bildung.gv.at

Fehlstunden

Fehlstunden Eine Erkrankung eines/r Schülers/in ist dem Klassenvorstand unverzüglich anzuzeigen (Telefonat mit dem Sekretariat, persönl. Vorsprache), Entschuldigungen sind beim Wiedererscheinen vom Erziehungsberechtigten unter-schrieben dem Klassenvorstand zu bringen (Absenzliste).

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Information durch die Klassenvorstände, Terminvereinbarung mit den FachprofessorInnen beachten; Anmeldung mittels Formular, Beginn: Oktober; nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend

Freistellung vom Unterricht

von den Eltern ist ein begründetes schriftliches Ansuchen beim Klassenvorstand abzugeben. Dieser kann aus wichtigen Gründen einen Tag freigeben, bei längerer Dauer einer Freistellung wird das Ansuchen an die Direktion weiter-geleitet.

Freie Unterrichtstage

werden auf der Homepage ausgewiesen.

Freistunden

Ist ein Schüler/eine Schülerin von einem Unterrichtsgegenstand abgemeldet, z.B. in Religion, gilt dies als Freistunde. Das Schulhaus darf nicht verlassen werden.

Fundsachen

werden beim Schulwart abgegeben und bis zum Ende des Schuljahres verwahrt.  

Getränkeautomaten

Kaltgetränke befinden sich im Erdgeschoss, im 1. Stock und im 3. Stock, Heißgetränke im 2. Stock.

Hausordnung

wird zu Schulbeginn vom Klassenvorstand ausgehändigt und besprochen. Die Eltern nehmen sie durch Unterschrift zur Kenntnis.

KlassensprecherInnen

jede Klasse wählt zwei KlassensprecherInnen, die die Anliegen der Klasse vertreten

Klassenvorstand

AnsprechpartnerIn für organisatorische und pädagogische Belange innerhalb der Klasse

Konferenzzimmer

befinden sich im 1. Obergeschoss im Direktionstrakt

Mittagspause

ist die Zeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittags- unterricht. In dieser Zeit können die SchülerInnen das Schulhaus verlassen oder die Aufenthaltsmöglichkeiten nützen. Aufsicht wird in dieser Zeit nicht gehalten.

NABE

Kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung für angemeldete SchülerInnen; beinhaltet Mittagessen, Förderstunden, beaufsichtigtes Freizeitangebot

Raumeinteilung

Siehe Aushang in jedem Stockwerk.

Schadensmeldungen

sind durch SchülerInnen im Sekretariat vorzunehmen. Schäden am Inventar werden in ein aufliegendes Heft eingetragen. Sollte ein(e) Schüler(in) für einen Schaden verantwortlich sein, werden die Eltern ersucht, die Haushaltsversicherung in Anspruch zu nehmen 

Schulgemeinschaftsausschuss

besteht aus je drei Eltern-, drei Schüler- und drei LehrervertreterInnen, tagt mindestens zweimal im Schuljahr. Er berät und entscheidet wesentliche Dinge des Schulalltags

SchulsprecherIn

und 2 StellvertreterInnen werden von der Oberstufe gewählt

Schülerberatung

Dr. Andreas Kemf - Sprechstunden laut Homepage

Schülerunterstützungen

werden gewährt in Form von

  • Schülerbeihilfen (ab 6.Klasse)
  • Schülerunterstützung zur Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Information beim Elternabend)
  • Unterstützungen von der VERS oder dem Elternverein

Die Formulare erhalten Sie im Sekretariat.

Sekretariat

im 1. Obergeschoss neben der Direktion,  Tel: 0732 77 81 70

Sonderunterrichtsräume

Benützung laut Raumplan. Aufenthalt nur im Beisein des Fachlehrpersonals gestattet.

Sprechstunden

werden von den LehrerInnen einmal pro Woche gehalten. Eine Liste mit den Sprechstunden der jeweiligen LehrerInnen wird zu Anfang des Jahres an alle SchülerInnen ausgegeben und ist auf der Homepage jederzeit abrufbar. Durch Krankheit, Fortbildungsveranstaltungen… kann eine Sprechstunde ausfallen. Es ist ratsam, im Sekretariat anzurufen und sich anzumelden.

Supplierplan

Supplierstunden und Unterrichtsentfall werden am Bildschirm im 1. Stock und im WebUntis bekannt gegeben. Supplierstunden sind Unterrichtstunden, für die die jeweilige Lehrkraft verhindert ist und die durch andere LehrerInnen (wenn möglich Klassen- oder FachlehrerInnen) gehalten werden, Supplierstunden sind keine Freistunden.    

Unfall und Erkrankung während der Unterrichtszeit

Erste Hilfe wird bei Kleinigkeiten im Sekretariat geleistet, die Schulärztin wird nach Möglichkeit beigezogen. Die Eltern werden verständigt. Die Eltern werden um Meldung ersucht:

  • wenn die Kinder erst zu Hause über eine Verletzung berichten
  • falls sich ein Unfall auf dem Weg von und zur Schule zugetragen hat.

Verlassen des Schulareals

ist während der Pausen ausnahmslos verboten.

Zuspätkommen

ist zu vermeiden und muss gerechtfertigt werden.